Hinweise

Hinweise

Richtlinien, die von den Krankenkassen vorgegeben sind:

Nicht lange warten
Eine Heilmittelverordnung hat, ausgehend vom Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 14 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. Daher denken Sie dran, am bestens umgehend bei uns melden oder anrufen.
04453 3399
Unterbrechungen
Krankenkassen erlauben keine großen Unterbrechungen in Behandlungsfolgen. Daher, denken Sie dran, dass Behandlungspausen nicht länger als 14 Tage sind.
14 Tage
Absagen
Bitte denken Sie stets daran, nicht einzuhaltende Termine rechtzeitig vor der Behandlung abzusagen. Somit haben wir die Möglichkeit,
die Terminlücke noch zu schließen.
Nicht rechtzeitig abgesagte oder verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir die entstehende Terminlücke nicht mehr füllen können.
Zuzahlungen
Für Rezepte sind Zuzahlungen zu leisten.
Diese schlüsseln sich wie folgt auf * Pro Rezeptblatt zahlt jedes nicht von der Zuzahlung befreite Kassenmitglied *10,00 Euro.
Dazu kommen für jede Behandlung zusätzlich 10% des Rezeptwertes. Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Diese prüft dann, ob eine solche ausgestellt wird. Eine Befreiung ist grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr gültig.